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1. Allgemeines
Für die der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG gemachten Lieferungsangebote und für die zwecks Erfüllung eines Auftrages erfolgenden Lieferungen gelten die nachfolgenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen oder Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn sie von der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG schriftlich anerkannt werden.
Als Anerkennung gilt weder das Schweigen zu übersandten Lieferungsbedingungen noch die Ausführung eines Auftrages. Die Annahme der von der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG gelieferten Ware gilt als Anerkennung dieser Allgemeinen Lieferbedingungen, sofern diese dem Besteller im Zeitpunkt der Annahme bekannt waren.
2. Lieferungen und Bestellungen
Aufträge eines Bestellers binden die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG erst nach deren schriftlicher Bestätigung. Aufträge, die die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG erteilt, sind für sie erst mit dem Eingang der Bestätigung des Lieferanten bindend. Nebenabreden sind für die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Das gilt auch für Preislisten, Prospekte, Kostenvoranschläge und in Angeboten enthaltene Abbildungen, Gewichts- oder Maßangaben sowie technische Daten. In Bezug genommene DIN-, ISO oder sonstige betriebliche oder überbetriebliche Normen und Muster kennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand. Sie stellen nur bei konkreter schriftlicher Bestätigung eine von der Firma Franz Schoppe Industrieund Schiffsbedarf GmbH & Co. KG zugesicherte Eigenschaft dar.
Die Firma Franz Schoppe übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Sie ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit sie trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages ihrerseits den Liefergegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG wird den Käufer unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn sie zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG wird dem Käufer im Falle des Rücktritts die erhaltenen Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
3. Lieferzeit
Sofern ein Liefertermin nicht ausdrücklich schriftlich bestimmt ist, sind die von der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG genannten Liefertermine und Lieferfristen als annähernde Zeitbestimmungen zu betrachten. Die Unvollständigkeit der für die vertragsgerechte Lieferung bedeutsamen Angaben ist vom Besteller zu vertreten. Die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG ist zu Teillieferungen berechtigt. Sofern die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG von diesem Recht Gebrauch macht, gelten die Lieferungsbedingungen für jede Teillieferung. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen, wenn sich die Lieferung infolge von Umständen verzögert, die die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG nicht zu vertreten hat, insbesondere von konkret nicht vorhersehbaren Ereignissen, wie z.B. Arbeitskampfmassnahmen, Betriebsstörungen und Störungen im Transportverkehr. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt. Der Besteller ist zum Rücktritt berechtigt, wenn infolge der Verzögerung die Erfüllung des Vertrages unzumutbar geworden ist. Schadensersatzansprüche stehen ihm in diesem Fall nicht zu.
4. Rücktritt
Der Besteller kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG die Pflichtverletzung zu vertreten hat; im Falle von Mängeln verbleibt es jedoch bei den gesetzlichen Voraussetzungen. Der Besteller hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG zu erklären, ob er wegen Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. Eine Rücktrittserklärung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.
5. Versand der Lieferungen
Der Versand der Bestellungen erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Das gilt auch, wenn und soweit der Versand mit Transportmitteln der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG erfolgt. Nebengebühren, Expressgutmehrkosten sowie Versandkosten von Kleinsendungen sind vom Besteller zu erstatten. Versandbedingungen des Bestellers sind für die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG nur verbindlich, wenn sie spätestens bei Vertragsschluß schriftlich vereinbart worden sind. Sofern die Lieferung in Behältern, Gitterboxen, Kassetten und Paletten der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG erfolgt, bleiben diese Eigentum der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG. Sie sind auf Kosten des Bestellers an die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG zurückzuerstatten. Für Pappkartons und Einwegverpackungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Sofern der Besteller die Verzögerung des Versandes zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Eintritt der Versandbereitschaft der Firma Franz Schoppe Industrieund Schiffsbedarf GmbH & Co. KG auf den Besteller über. Die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG ist von der Versandbereitschaft ab berechtigt, ein pauschales Lagergeld von 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden vollendeten Monat dem Besteller in Rechnung zu stellen. Dem Besteller ist der Nachweis gestattet, dass der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG ist berechtigt, für die Abnahme der zum Versand bereitgehaltenen Lieferung eine angemessene Frist zu setzen und nach Ablauf der Frist über den Gegenstand der Lieferung zu verfügen. In diesem Falle ist die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG zur Lieferung erst nach schriftlicher Mitteilung des Bestellers, dass er zur Abnahme bereit ist, verpflichtet.
6. Preise
Die von der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG berechneten Preise verstehen sich in EUR ab Lager Kiel ausschließlich Verpackung und ausschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Im Übrigen gilt Ziffer 3 Abs. 4. Die Preise sind freibleibend. Die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG behält sich die Nachbelastung ausdrücklich vor.
7. Zahlungsbedingungen
Die Forderungen der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG sind grundsätzlich vom Rechnungsdatum an in EUR netto ohne Abzug zur Zahlung fällig. Das Gleiche gilt für gestundete Forderungen mit Ablauf der Stundungsfrist. Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Wechselentgegennahme bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung mit der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Abweichungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Der Besteller kommt ohne weitere Erklärungen der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG 14 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Sofern der Besteller gegenüber der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG mit einer Zahlung in Verzug gerät oder wenn der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG bekannt wird, dass sich die Vermögenslage des Bestellers wesentlich verschlechtert hat, ist die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG zur sofortigen Fälligstellung der Forderung berechtigt. Bei Überschreitung des Zahlungsziels bzw. der vereinbarten Stundungsfrist berechnet die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG Zinsen in Höhe von 9% p. a. über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB). Dem Besteller ist der Nachweis gestattet, dass der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Besteller ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Besteller steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Arbeiten zu; in einem solchen Fall ist der Besteller nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Besteller ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn der Besteller fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Lieferung steht. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Allen Bestellern, mit denen die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG nicht in laufender Geschäftsverbindung steht, liefert sie nur gegen Vorauszahlung des Rechnungsbetrages. Sofern vereinbarte Anzahlungen nicht fristgerecht erfolgen oder wenn der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, die die Zahlungsfähigkeit des Bestellers erheblich zu mindern geeignet sind, ist die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG unbeschadet weiterer Ansprüche berechtigt, vor der Lieferung Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherheiten für ihre Forderung zu verlangen und, falls diese nicht erfolgen, vom Vertrag zurückzutreten.
8. Eigentumsvorbehalt
Die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Das gilt auch für solche Forderungen, die die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG von Dritten erwirbt. Die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG ist berechtigt, den Lieferungsgegenstand auf Kosten des Bestellers zu versichern, sofern der Besteller nicht nachweist, dass der Lieferungsgegenstand versichert ist. Der Besteller ist zur Verarbeitung, Umbildung, Verbindung und Vermengung mit anderen Sachen nur im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsganges berechtigt. Die Verarbeitung oder Umbildung von Waren, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, erfolgt für die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG, ohne dass die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG daraus verpflichtet wird. Sofern die unter Vorbehalt stehende Ware mit Sachen verbunden wird, die nicht Eigentum der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG sind, so entsteht an der neuen Sache Miteigentum der Firma Franz Schoppe Industrieund Schiffsbedarf GmbH & Co. KG im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Sachen. Maßgebend ist der Zeitpunkt der Verarbeitung. Sofern von der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG gelieferte Waren mit anderen beweglichen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermengt werden und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Besteller der Firma Franz Schoppe Industrie- und
Schiffsbedarf GmbH & Co. KG anteilsmäßig das Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Besteller verwahrt das Eigentum oder das Miteigentum der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG unentgeltlich für diese. Für neue Sachen gilt das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Der Besteller ist unter Ausschluss anderer Verfügungen widerruflich zur Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt, sofern die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsende Forderung abtretbar ist. Das Recht zur Weiterveräußerung erlischt im Falle der Zahlungseinstellung. Der Besteller ist verpflichtet, den Weiterverkauf der unter
dem Eigentumsvorbehalt der Firma Franz
Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH
& Co. KG stehenden Ware nur unter Vorbehalt
des Eigentums vorzunehmen, sofern die
weiterverkaufte Ware nicht sofort bezahlt
wird. Im Fall der Weiterveräußerung der
unter dem Eigentumsvorbehalt der Firma
Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf
GmbH & Co. KG stehenden Ware tritt der
Besteller schon jetzt alle ihm hieraus erwachsenden
Forderungen, die ihm gegen
seine Abnehmer zustehen, in Höhe des
Rechnungsbetrages der Firma Franz
Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH
& Co. KG ab. Zur Einziehung dieser Forderungen
ist der Besteller nach deren Abtretung
ermächtigt. Die Befugnis der Firma
Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf
GmbH & Co. KG, die Forderungen selbst
einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch
verpflichtet sich die Firma Franz Schoppe
Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co.
KG, die Forderungen nicht einzuziehen,
solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen
ordnungsgemäß nachkommt
und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies
jedoch der Fall, kann die Firma Franz
Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH
& Co. KG verlangen, dass der Besteller die
abgetretenen Forderungen und deren
Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug
erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen
Unterlagen aushändigt und den
Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Die Firma Franz Schoppe Industrie- und
Schiffsbedarf GmbH & Co. KG verpflichtet
sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf
Verlangen des Bestellers anteilig freizugeben,
wenn der Wert der Sicherheiten
mehr als 120 % der zu sichernden Forderungen
beträgt. Die Auswahl der freizugebenden
Sicherheiten bleibt der Firma Franz
Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH
& Co. KG überlassen.
Der Besteller ist auch ohne Fristsetzung auf
Verlangen der Firma Franz Schoppe Industrie-
und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG zur
Herausgabe der Vorbehaltsware verpflichtet,
wenn er sich im Verzug befindet. Die Rücknahme
sowie die Pfändung der Ware durch
die Firma Franz Schoppe Industrie- und
Schiffsbedarf GmbH & Co. KG gilt nur bei
ausdrücklicher schriftlicher Erklärung der
Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf
GmbH & Co. KG als Rücktritt vom
Vertrag. Von Pfändungen und sonstigen
Eingriffen Dritter auf die unter Vorbehalt der
Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf
GmbH & Co. KG stehenden Lieferungen
hat der Besteller die Firma Franz
Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH
& Co. KG unverzüglich zu benachrichtigen.
9. Gewährleistung und sonstige Haftung
Die Firma Franz Schoppe Industrie- und
Schiffsbedarf GmbH & Co. KG haftet in
Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit
der Firma Franz Schoppe Industrie-
und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG oder
eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach
den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen
haftet die Firma Franz Schoppe Industrieund
Schiffsbedarf GmbH & Co. KG nur nach
dem Produkthaftungsgesetz, wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit oder wegen der schuldhaften
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch
auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden begrenzt. Die Haftung der
Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf
GmbH & Co. KG ist auch in Fällen
grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt,
wenn keiner der in Satz 2 dieses Absatzes 1
aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
Die Haftung für Schäden durch den Lieferungsgegenstand
an Rechtsgütern des
Auftraggebers, z.B. Schäden an anderen
Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung
des Lebens, des Körpers, der Gesundheit
gehaftet wird.
Die Regelungen der vorstehenden beiden
Absätze erstrecken sich auf Schadensersatz
neben der Leistung und Schadensersatz
statt der Leistung, gleich aus welchem
Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln,
der Verletzung von Pflichten aus dem
Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung.
Sie gelten auch für den Anspruch auf
Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die
Haftung für Verzug und Unmöglichkeit bestimmt
sich jedoch nach den folgenden
Absätzen. Die Firma Franz Schoppe Industrie- und
Schiffsbedarf GmbH & Co. KG haftet bei
Verzögerung der Leistung in Fällen des
Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der
Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf
GmbH & Co. KG oder eines Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Die Haftung der
Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf
GmbH & Co. KG ist in Fällen grober
Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt,
wenn keiner der in Satz 2 des Absatzes 2
dieser Bestimmung aufgeführten Ausnahmefälle
vorliegt. Im Übrigen wird die Haftung
des Auftragnehmers wegen Verzögerung der
Leistung für den Schadensersatz neben der
Leistung auf 5 % und für den Schadensersatz
statt der Leistung auf 10 % des Wertes
der Lieferung begrenzt. Weitergehende
Ansprüche des Bestellers sind – auch nach
Ablauf einer der Firma Franz Schoppe Industrie-
und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG
etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen.
Die vorstehenden Begrenzungen
gelten nicht bei Haftung wegen Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Firma Franz Schoppe Industrie- und
Schiffsbedarf GmbH & Co. KG haftet bei
Unmöglichkeit der Lieferung in Fällen des
Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der
Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf
GmbH & Co. KG oder eines Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Die Haftung der
Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf
GmbH & Co. KG ist in Fällen grober
Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt,
wenn keiner der in Satz 2 des Absatzes 2
dieser Bestimmung aufgeführten Ausnahmefälle
vorliegt. Im Übrigen wird auf die Haftung
der Firma Franz Schoppe Industrie- und
Schiffsbedarf GmbH & Co. KG wegen Unmöglichkeit
auf Schadensersatz und auf
Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf
insgesamt 10 % des Wertes der Lieferung
begrenzt. Weitergehende Ansprüche des
Bestellers wegen Unmöglichkeit der Lieferung
sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung
gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes,
der groben Fahrlässigkeit oder wegen
der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit gehaftet wird. Das
Recht der Firma Franz Schoppe Industrieund
Schiffsbedarf GmbH & Co. KG zum
Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
Die Firma Franz Schoppe Industrie- und
Schiffsbedarf GmbH & Co. KG leistet Gewähr
dafür, dass ihre Lieferungen dem jeweiligen
Stand der Technik entsprechen. Für
Eigenschaftszusicherungen haftet die Firma
Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf
GmbH & Co. KG nur bei ausdrücklicher
schriftlicher Erklärung. Konstruktionsveränderungen
oder Änderungen in der Ausführung,
die vor der Erfüllung eines Auftrages
erfolgen, berechtigen nicht zur Beanstandung.
Die Firma Franz Schoppe Industrie- und
Schiffsbedarf GmbH & Co. KG haftet nicht
für Schäden, die auf ungeeignete oder unsachgemäße
Verwendung, fehlerhafte oder
von der Firma Franz Schoppe Industrie- und
Schiffsbedarf GmbH & Co. KG nicht vorgenommene
Montage zurückzuführen sind.
Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung
und Neulieferung steht in jedem Fall
der Firma Franz Schoppe Industrie- und
Schiffsbedarf GmbH & Co. KG zu. Schlägt
die Nacherfüllung fehl, so steht dem Besteller
das Recht zu, nach seiner Wahl zu mindern
oder vom Vertrag zurückzutreten.
Will der Besteller Schadensersatz statt der
Leistung verlangen oder Selbstvornahme
durchführen, so ist ein Fehlschlagen der
Nachbesserung erst nach dem erfolglosen
zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen
Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung
bleiben unberührt.
Die Firma Franz Schoppe Industrie- und
Schiffsbedarf GmbH & Co. KG behält sich
das Recht vor, im Einzelfall für fehlerhafte
Lieferungen eine Gutschrift in Höhe des
Wertes der fehlerhaften Lieferung zu erteilen.
Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen
Aufwendungen trägt der Auftraggeber,
soweit sie sich dadurch erhöhen, dass
die Lieferungen an einen anderen Ort als die
Niederlassung des Auftraggebers verbracht
werden, es sei denn, die Verbringung entspricht
ihrem bestimmungsgemäßen
Gebrauch.
Die Gewährleistung oder sonstige Haftung
der Firma Franz Schoppe Industrie- und
Schiffsbedarf GmbH & Co. KG erlischt,
sofern und soweit von ihr gelieferte Erzeugnisse
ohne Mitwirkung der Firma Franz
Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH
& Co. KG repariert oder verändert oder durch
Wartung bzw. Einbau verändert sind oder
Wartungs- bzw. Einbauvorschriften nicht
eingehalten werden.
Für Nachbesserungen und Ersatzlieferungen
haftet die Firma Franz Schoppe Industrie-
und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG in
gleicher Weise wie für die ursprüngliche
Lieferung. Für die Nachbesserung bzw.
Ersatzlieferung gelten die gleichen Rügefristen
wie für die Erstlieferung.
Zahlungsfristen sind vom Besteller auch
dann einzuhalten, wenn dem Besteller Gewährleistungsansprüche
zustehen. Bis zur
Erfüllung der Zahlungspflichten ist die Firma
Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf
GmbH & Co. KG zur Erfüllung der
Gewährleistungsansprüche nicht verpflichtet.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur
unerheblicher Abweichung von der vereinbarten
Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher
Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
Die Firma Franz Schoppe Industrie- und
Schiffsbedarf GmbH & Co. KG hat Sachmängel
der Lieferung, welche sie von einem
Dritten bezieht und unverändert an den
Besteller weiterliefert, nicht zu vertreten; die
Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit
bleibt unberührt.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Kiel.
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis
ergebenden Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich
zulässig, die Klage bei dem Gericht zu
erheben, das für den Hauptsitz der Firma
Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf
GmbH & Co. KG zuständig ist. Die Firma
Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf
GmbH & Co. KG ist berechtigt, am Hauptsitz
des Bestellers zu klagen.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht
unter Ausschluss des Kollisionsrechts und
des UN-Kaufrechts, auch wenn der Besteller
seinen Firmensitz im Ausland hat.
11. Sonstiges
Übertragungen von Rechten und Pflichten
des Bestellers aus dem mit der Firma Franz
Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH
& Co. KG geschlossenen Vertrag bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung
der Firma Franz Schoppe Industrie-
und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG.
Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder
werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen
Bestimmungen hiervon unberührt. Eine
unwirksame Klausel ist durch ergänzende
Auslegung, nach Möglichkeit durch eine
Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen
Zweck der unwirksamen Regelung
möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt
für den Fall des Vorliegens einer Lücke.
Kiel, im April 2004
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1. Allgemeines
Für die der Firma Franz Schoppe Industrie- und
Schiffsbedarf GmbH & Co. KG gemachten
Lieferungsangebote und für die zwecks
Erfüllung eines Auftrages erfolgenden Lieferungen
gelten die nachfolgenden Bedingungen.
Abweichende Bedingungen oder Bedingungen
des Vertragspartners gelten nur, wenn
sie von der Firma Franz Schoppe Industrie- und
Schiffsbedarf GmbH & Co. KG schriftlich
anerkannt werden.
Als Anerkennung gilt weder das Schweigen
zu übersandten Lieferungsbedingungen noch
die Ausführung eines Auftrages. Die Annahme
der von der Firma Franz Schoppe Industrie-
und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG
gelieferten Ware gilt als Anerkennung dieser
Allgemeinen Lieferbedingungen, sofern diese
dem Besteller im Zeitpunkt der Annahme
bekannt waren.
2. Lieferungen und Bestellungen
Aufträge eines Bestellers binden die Firma
Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf
GmbH & Co. KG erst nach deren schriftlicher
Bestätigung. Aufträge, die die Firma Franz
Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH
& Co. KG erteilt, sind für sie erst mit dem
Eingang der Bestätigung des Lieferanten
bindend.
Nebenabreden sind für die Firma Franz
Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH
& Co. KG nur verbindlich, wenn sie schriftlich
bestätigt werden. Das gilt auch für Preislisten,
Prospekte, Kostenvoranschläge und in
Angeboten enthaltene Abbildungen, Gewichts-
oder Maßangaben sowie technische
Daten. In Bezug genommene DIN-, ISOoder
sonstige betriebliche oder überbetriebliche
Normen und Muster kennzeichnen
lediglich den Vertragsgegenstand. Sie stellen
nur bei konkreter schriftlicher Bestätigung
eine von der Firma Franz Schoppe Industrie- und
Schiffsbedarf GmbH & Co. KG zugesicherte
Eigenschaft dar.
Erklärungen des Verkäufers im Zusammenhang
mit diesem Vertrag (z.B. Leistungsbeschreibungen,
Bezugnahme auf DINNormen
usw.) enthalten im Zweifel keine
Übernahme einer Garantie. Die Übernahme
einer Garantie bedarf einer ausdrücklichen
schriftlichen Erklärung des Verkäufers.
Die Firma Franz Schoppe Industrie- und
Schiffsbedarf GmbH & Co. KG übernimmt
kein Beschaffungsrisiko. Sie ist berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten, soweit sie trotz
des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden
Einkaufsvertrages ihrerseits den
Liefergegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit
der Firma Franz Schoppe Industrie-
und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG für
Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
Die Firma Franz Schoppe Industrie- und
Schiffsbedarf GmbH & Co. KG wird den
Käufer unverzüglich über die nicht rechtzeitige
Verfügbarkeit des Liefergegenstandes
informieren und, wenn sie zurücktreten will,
das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben;
die Firma Franz Schoppe Industrie- und
Schiffsbedarf GmbH & Co. KG wird dem
Käufer im Falle des Rücktritts die erhaltenen
Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
3. Lieferzeit
Sofern ein Liefertermin nicht ausdrücklich
schriftlich bestimmt ist, sind die von der
Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf
GmbH & Co. KG genannten Liefertermine
und Lieferfristen als annähernde
Zeitbestimmungen zu betrachten. Die Unvollständigkeit
der für die vertragsgerechte
Lieferung bedeutsamen Angaben ist vom
Besteller zu vertreten.
Die Firma Franz Schoppe Industrie- und
Schiffsbedarf GmbH & Co. KG ist zu Teillieferungen
berechtigt. Sofern die Firma Franz
Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH
& Co. KG von diesem Recht Gebrauch
macht, gelten die Lieferungsbedingungen für
jede Teillieferung.
Die Lieferzeit verlängert sich angemessen,
wenn sich die Lieferung infolge von Umständen
verzögert, die die Firma Franz Schoppe
Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG
nicht zu vertreten hat, insbesondere von
konkret nicht vorhersehbaren Ereignissen,
wie z.B. Arbeitskampfmassnahmen, Betriebsstörungen
und Störungen im Transportverkehr.
4. Rücktritt
Der Besteller kann im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten,
wenn die Firma Franz Schoppe
Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG
die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der
Besteller hat sich bei Pflichtverletzung innerhalb
einer angemessenen Frist nach Aufforderung
der Firma Franz Schoppe Industrieund
Schiffsbedarf GmbH & Co. KG zu erklären,
ob er wegen der Pflichtverletzung vom
Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung
besteht. Im Falle von Mängeln verbleibt es
jedoch bei den gesetzlichen Bestimmungen.
Eine Rücktrittserklärung ist nur wirksam,
wenn sie schriftlich erfolgt.
5. Versand der Lieferungen
Nebengebühren, Expressgutmehrkosten
sowie Versandkosten von Kleinsendungen
sind vom Besteller zu erstatten, es sei denn,
sie überschreiten ein angemessenes Verhältnis
zum Wert des Liefergegenstandes.
Versandbedingungen des Bestellers sind
für die Firma Franz Schoppe Industrie- und
Schiffsbedarf GmbH & Co. KG nur verbindlich,
wenn sie spätestens bei Vertragsschluß
schriftlich vereinbart worden sind.
Sofern die Lieferung in Behältern, Gitterboxen,
Kassetten und Paletten der Firma Franz
Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH
& Co. KG erfolgt, bleiben diese Eigentum der
Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf
GmbH & Co. KG. Sie sind auf Kosten
des Bestellers an die Firma Franz Schoppe
Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG
zurückzuerstatten. Für Pappkartons und
Einwegverpackungen gelten die gesetzlichen
Bestimmungen.
Sofern der Besteller die Verzögerung des
Versandes zu vertreten hat, so geht die
Gefahr mit dem Eintritt der Versandbereitschaft
der Firma Franz Schoppe Industrie- und
Schiffsbedarf GmbH & Co. KG auf den
Besteller über. Wird der Versand der Lieferungen
auf Wunsch des Bestellers um mehr
als 2 Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin
oder, wenn kein genauer Liefertermin
vereinbart war, nach der Anzeige der Versandbereitschaft
der Firma Franz Schoppe
Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG
verzögert, kann die Firma Franz Schoppe
Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG
pauschal für jeden Monat (ggf. zeitanteilig)
ein Lagergeld in Höhe von 0.5 % Preises des
Liefergegenstandes, höchstens jedoch 5 %
berechnen. Dem Besteller ist der Nachweis
gestattet, dass der Firma Franz Schoppe
Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG
kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer
Schaden entstanden ist. Der Firma Franz
Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH
& Co. KG ist der Nachweis gestattet, dass
ein höherer Schaden entstanden ist.
6. Preise
Die von der Firma Franz Schoppe Industrie- und
Schiffsbedarf GmbH & Co. KG berechneten
Preise verstehen sich in EUR ab Lager
Kiel ausschließlich Verpackung und ausschließlich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Preise sind freibleibend. Die Firma Franz
Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH
& Co. KG behält sich die Nachbelastung
ausdrücklich vor.
7. Zahlungsbedingungen
Die Kaufpreiszahlung ist in vollem Umfang
bei Lieferung fällig. Der Besteller kommt
ohne weitere Erklärungen des Verkäufers 14
Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug,
soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des
Vorhandenseins von Mängeln steht dem
Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu,
soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis
zu den Mängeln und den voraussichtlichen
Kosten der Nacherfüllung (insbesondere
einer Mängelbeseitigung) steht.
Abweichungen sind nur gültig, wenn sie
schriftlich vereinbart sind.
Im Falle des Zahlungsverzuges ist die
Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf
GmbH & Co. KG berechtigt, Verzugszinsen
in Höhe von 7 Prozentpunkten über
dem Basiszinssatz (§ 248 BGB) zu verlangen.
Dem Besteller ist der Nachweis gestattet,
dass der Schaden nicht höher als 5
Prozentpunkte über dem Basiszinssatz
(§ 247 BGB) ist. Der Firma Franz Schoppe
Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG
ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer
Schaden entstanden ist.
Allen Bestellern, mit denen die Firma Franz
Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH
& Co. KG nicht in laufender Geschäftsverbindung
steht, liefert sie nur gegen Vorauszahlung
des Rechnungsbetrages.
Sofern vereinbarte Anzahlungen nicht
fristgerecht erfolgen oder wenn der Firma
Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf
GmbH & Co. KG nach Abschluss des Vertrages
Umstände bekannt werden, die die
Zahlungsfähigkeit des Bestellers erheblich zu
mindern geeignet sind, ist die Firma Franz
Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH
& Co. KG unbeschadet weiterer Ansprüche
berechtigt, vor der Lieferung Vorauszahlungen
oder ausreichende Sicherheiten für ihre
Forderung zu verlangen und, falls diese nicht
erfolgen, vom Vertrag zurückzutreten.
8. Eigentumsvorbehalt
Der Liefergegenstand bleibt Eigentum der
Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf
GmbH & Co. KG bis zur Erfüllung
sämtlicher ihr gegen den Besteller aus der
Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.
Bei Pflichtverletzungen des Bestellers,
insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die
Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf
GmbH & Co. KG – nach erfolglosem
Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen
Frist zur Leistung – zum Rücktritt
vom Vertrag und zum Herausverlangen des
Liefergegenstandes berechtigt; die gesetzlichen
Fälle der Entbehrlichkeit der Frist bleiben
unberührt.
Die Firma Franz Schoppe Industrie- und
Schiffsbedarf GmbH & Co. KG ist berechtigt,
den Lieferungsgegenstand auf Kosten des
Bestellers zu versichern, sofern der Besteller
nicht nachweist, dass der Lieferungsgegenstand
versichert ist.
9. Gewährleistung und sonstige Haftung
Die Firma Franz Schoppe Industrie- und
Schiffsbedarf GmbH & Co. KG haftet in
Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit
der Firma Franz Schoppe Industrie-
und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG oder
eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach
den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen
haftet die Firma Franz Schoppe Industrieund
Schiffsbedarf GmbH & Co. KG nur nach
dem Produkthaftungsgesetz, wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit oder wegen der schuldhaften
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
oder soweit die Firma Franz Schoppe Industrie-
und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG den
Mangel arglistig verschwiegen oder eine
Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes
übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch
für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist jedoch auf
den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden
durch den Lieferungsgegenstand an Rechtsgütern
des Auftraggebers, z.B. Schäden an
anderen Sachen, sind jedoch ganz ausgeschlossen.
Die Regelungen der Sätze 3 und
4 dieses Abs. 1 gelten nicht, soweit Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen
der Verletzung des Lebens, des Körpers,
der Gesundheit gehaftet wird oder
soweit die Firma Franz Schoppe Industrieund
Schiffsbedarf GmbH & Co. KG den
Mangel arglistig verschwiegen oder eine
Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes
übernommen hat.
Die Regelung des vorstehenden Absatzes
erstreckt sich auf Schadensersatz neben der
Leistung und Schadensersatz statt der Leistung,
gleich aus welchem Rechtsgrund,
insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung
von Pflichten aus dem Schuldverhältnis
oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch
für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher
Aufwendungen. Die Haftung für Verzug und
Unmöglichkeit bestimmt sich jedoch nach
den folgenden Absätzen.
Die Firma Franz Schoppe Industrie- und
Schiffsbedarf GmbH & Co. KG haftet bei
Verzögerung der Leistung in Fällen des
Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der
Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf
GmbH & Co. KG oder eines Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen
Bestimmungen. In anderen Fällen
der Verzögerung der Leistung wird die Haftung
der Firma Franz Schoppe Industrie- und
Schiffsbedarf GmbH & Co. KG für Schadensersatz
neben der Leistung auf 5 % und
für Schadensersatz statt der Leistung auf 10
% des Wertes der Lieferung begrenzt. Im
Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten wird die Haftung
jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden begrenzt. Weitergehende
Ansprüche des Bestellers sind – auch nach
Ablauf einer der Firma Franz Schoppe Industrie-
und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG
etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen.
Die vorstehenden Begrenzungen
gelten nicht bei Haftung wegen Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der
Besteller berechtigt, Schadensersatz nach
den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
Jedoch beschränkt sich der Anspruch
des Bestellers auf Schadensersatz neben
oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher
Aufwendungen auf 10 % des Wertes
desjenigen Teils der Lieferung, der wegen
der Unmöglichkeit nicht genutzt werden
kann. Weitergehende Ansprüche des Bestellers
wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind
ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt
nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der
groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des
Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt
unberührt.
Die Firma Franz Schoppe Industrie- und
Schiffsbedarf GmbH & Co. KG leistet Gewähr
dafür, dass ihre Lieferungen dem jeweiligen
Stand der Technik entsprechen. Für
Eigenschaftszusicherungen haftet die Firma
Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf
GmbH & Co. KG nur bei ausdrücklicher
schriftlicher Erklärung. Konstruktionsveränderungen
oder Änderungen in der Ausführung,
die vor der Erfüllung eines Auftrages
erfolgen, berechtigen nicht zur Beanstandung.
Die Firma Franz Schoppe Industrie- und
Schiffsbedarf GmbH & Co. KG haftet nicht
für Schäden, die auf ungeeignete oder
unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte
oder von der Firma Franz Schoppe Industrie- und
Schiffsbedarf GmbH & Co. KG nicht
vorgenommene Montage zurückzuführen
sind. Gewährleistung oder sonstige Haftung
der Firma Franz Schoppe Industrie- und
Schiffsbedarf GmbH & Co. KG erlischt,
sofern und soweit von ihr gelieferte Erzeugnisse
ohne Mitwirkung der Firma Franz
Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH
& Co. KG repariert oder verändert oder durch
Wartung bzw. Einbau verändert sind oder
Wartungs- bzw. Einbauvorschriften nicht
eingehalten werden.
Für Nachbesserungen und Ersatzlieferungen
haftet die Firma Franz Schoppe Industrie-
und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG in
gleicher Weise wie für die ursprüngliche
Lieferung. Für die Nachbesserung bzw.
Ersatzlieferung gelten die gleichen Rügefristen
wie für die Erstlieferung.
Die Firma Franz Schoppe Industrie- und
Schiffsbedarf GmbH & Co. KG hat Sachmängel
der Lieferung, welche sie von einem
Dritten bezieht und unverändert an den
Besteller weiterliefert, nicht zu vertreten; die
Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit
bleibt unberührt.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Kiel.
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis
ergebenden Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich
zulässig, die Klage bei dem Gericht zu
erheben, das für den Hauptsitz der Firma
Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf
GmbH & Co. KG zuständig ist. Die Firma
Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf
GmbH & Co. KG ist berechtigt, am Hauptsitz
des Bestellers zu klagen.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht
unter Ausschluss des Kollisionsrechts und
des UN-Kaufrechts, auch wenn der Besteller
im Ausland wohnt.
11. Sonstiges
Übertragungen von Rechten und Pflichten
des Bestellers aus dem mit der Firma Franz
Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH
& Co. KG geschlossenen Vertrag bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung
der Firma Franz Industrie- und
Schiffsbedarf GmbH & Co. KG Schoppe.
Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder
werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen
Bestimmungen hiervon unberührt. Eine
unwirksame Klausel ist durch ergänzende
Auslegung, nach Möglichkeit durch eine
Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen
Zweck der unwirksamen Regelung
möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt
für den Fall des Vorliegens einer Lücke.
Kiel, im April 2004
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